«Doch begreifen diese Werber denn nicht, dass der Konsument es nicht mag, verarscht zu werden?».
Dieses Zitat von Köbi Bünzli wurde in einem Artikel auf Werbewoche.ch zum Thema freeinternet.ch wiedergegeben, ohne auf die Urheberschaft hinzuweisen. Dies ist gemäss Art. 25 URG 2 des Urheberrechtsgestzes rechtswidrig. Sauglattismus erwägt, rechtliche Schritte gegen den Verlag einzuleiten. Unser Rechtsdienst hat bereits mit der Redaktion der Werbewoche Kontakt aufgenommen und ist bestrebt, eine aussergerichtliche Einigung mit dem Verlag zu finden.
Update 7.2.2008: Die Werbewoche ist ihrer Pflicht nachgekommen und hat den Text angepasst. Als Quelle wird der Sauglattismus Blogger genannt.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache sehen wir davon ab, rechtlichen Schritten gegen den Verlag einzuleiten.
Donnerstag, 7. Februar 2008
Zitat des Tages
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Sehr geehrter Herr Bünzli,
AntwortenLöschenEs ist leider nicht mehr möglich, die eingeleiteten rechtlichen Schritte rückgängig zu machen.
Wir informieren Sie jedoch weiter über das laufende Verfahren.
Mit freundlichen Grüssen
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